Mietanpassungen: Ihre Rechte als Mieterin oder Mieter

Mietanpassungen: Ihre Rechte als Mieterin oder Mieter
03.06.2025

Immer mehr Menschen aus unserem Kiez berichten mir von steigenden Mietkosten. Angesichts höherer Preise für Energie, Wasser und Dienstleistungen ist es nachvollziehbar, dass auch die Nebenkosten steigen. Doch nicht jede Mieterhöhung ist automatisch rechtens – besonders bei der Kaltmiete, also dem reinen Mietpreis ohne Nebenkosten, gelten klare gesetzliche Regeln.

Was viele nicht wissen: Eine Mieterhöhung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Ihre Rechte im Überblick:
- Mieterhöhungen müssen schriftlich erfolgen und mindestens zwei Monate vorher angekündigt werden.
- Der Vermieter muss die Erhöhung nachvollziehbar begründen – etwa mit dem Mietspiegel oder durch Modernisierungsmaßnahmen.
- Die Kaltmiete darf in Berlin innerhalb von drei Jahren um maximal 11 % steigen.
- Sie als Mieterin oder Mieter müssen einer Erhöhung nur dann zustimmen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Nach bestimmten energetischen oder baulichen Maßnahmen kann ein Teil der Kosten umgelegt werden – aber auch hier gelten Grenzen.

Wenn Sie bereits eine Mieterhöhung erhalten haben oder Fragen zur Nebenkostenabrechnung haben, kommen Sie gerne in mein Bürgerbüro in der Konrad-Wolf-Straße 62. Mein Team und ich stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – ob beim Thema Wohnen, bei Fragen zur Verwaltung oder zu anderen Lebenslagen.