Kaum Balkonkraftwerke bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften

Kaum Balkonkraftwerke bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften
23.02.2024

Nicht einmal jede 10. Anfrage zu Balkonkraftwerken bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist von Erfolg gekrönt, das geht aus der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der CDU-Abgeordneten Dennis Haustein und Danny Freymark hervor.

„Das ist zu wenig", finden die Abgeordneten Haustein und Freymark: „Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, brauchen wir alle Energiequellen. Fast 1.000 Mieterinnen und Mieter wollen dazu beitragen, ihnen sollten wir es so leicht wie möglich machen.“ - so Freymark.

Bisher wurden insgesamt nur 43 Balkonkraftwerke bei den Wohnungsbaugesellschaften HOWOGE, GESOBAU, SUL und WBM in Betrieb genommen. Die degebau und die GEWOBAG erfassen nicht, wie viele Anfragen zu Balkonkraftwerken angenommen werden.

Alle Landeseigenen Wohnungsunternehmen, haben sich zu den wesentlichen Genehmigungskriterien abgestimmt. Neben einer zusätzlichen Versicherung und der Meldung beim Stromnetz Berlin gibt es noch viele weitere Kriterien. Unter anderem benötigt man eine Fachfirma, die den wohnungseigenen Stromkreis überprüft, das Balkon-Steckersolargerät installiert und dafür dann eine Fachunternehmererklärung unterschreibt. Damit haften die Elektriker auch für das Balkonkraftwerk.

„Die meisten Mieterinnen und Mieter scheitern an den hohen Ansprüchen der Wohnungsbaugesellschaften zur Installierung eines Balkonkraftwerks. Das erzählen uns auch die Menschen, die in unsere Bürgerbüros kommen, man findet einfach keine Handwerker, die sich dafür bereit erklären, die Haftung zu übernehmen“, sagt Dennis Haustein.

Ca. 85% der Anfragen bleiben offen, weil den Maßnahmen nicht nachgegangen wird oder weil die Bewohnerinnen und Bewohnern sie zurückziehen.

Die Vollständige Schriftliche Anfrage finden Sie hier.