Nicht einmal jede 10. Anfrage zu Balkonkraftwerken bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist von Erfolg gekrönt. Das ist zu wenig. Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, brauchen wir alle Energiequellen.
Bisher wurden insgesamt nur 43 Balkonkraftwerke bei den Wohnungsbaugesellschaften HOWOGE, GESOBAU, SUL und WBM in Betrieb genommen. Die degebau und die GEWOBAG erfassen nicht, wie viele Anfragen zu Balkonkraftwerken angenommen werden.
Alle landeseigenen Wohnungsunternehmen, haben sich zu den wesentlichen Genehmigungskriterien abgestimmt. Neben einer zusätzlichen Versicherung und der Meldung beim Stromnetz Berlin gibt es noch viele weitere Kriterien. Unter anderem wird ein Fachbetrieb benötigt, der den wohnungseigenen Stromkreis prüft, die Balkon-Solaranlage installiert und dafür eine Fachunternehmererklärung unterschreibt. Damit haftet der Elektriker auch für das Balkonkraftwerk.
Die meisten Mieterinnen und Mieter scheitern an den hohen Anforderungen der Wohnungsbaugesellschaften für die Installation eines Balkonkraftwerks. Das berichten uns auch die Menschen, die zu mir ins Bürgerbüro kommen. Man findet einfach keine Handwerker, die bereit sind, die Haftung zu übernehmen.
Rund 85 Prozent der Anträge bleiben liegen, weil die Maßnahmen nicht durchgeführt werden oder weil die Bewohnerinnen und Bewohner sie zurückziehen. Hier müssen wir die Hürden abbauen und das Angebot, für das wir auf Landesebene sogar ein Förderprogramm haben, attraktiv machen.
Den vollständigen Presseartikel der Berliner Zeitung finden Sie hier.
Die gemeinsame Schriftliche Anfrage von Danny Freymark und mir zum Thema Balkonkraftwerke finden Sie hier.
(Quelle und Bildquelle: Berliner Zeitung vom 21. Februar 2024)
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